Mittwoch, 24. November 2010

Plädoyer der Verteidigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am Ende der Gerichtsverhandlung, sind wir zum Entschluss gekommen, dass Hanna Schmitz freigesprochen werden soll. Meine Mandantin leidet unter Analphabetismus und hatte keinem von ihrer Krankheit erzählt. In ihrem alten Beruf, hatte sie zwar die Chance auf eine Beförderung, doch in diesem Job hätte sie lesen müssen können. Deshalb sah sie als einzige Zuflucht die SS. Ihr wurde befohlen diese Frauen und Kinder in die Gaskammer zustecken, denn hätte sie widersprochen, wäre ihr eigenes Leben in Gefahr gekommen. Und der Fakt, dass sie manche schwachen Frauen dazu gezwungen hat, ihr was vorzulesen, war nicht schlimm, denn diese hat sie schließlich besser mit Essen und Trinken versorgt. Diese Frauen wären nach 4 Wochen trotzdem in Gaskammer gesteckt worden. Herr Staatsanwalt sie meinten, dass Frau Schmitz die Gefangenen in der Bombennacht aus der Kirche befreien konnte. Aber stellen sie sich vor, in der Kirche warteten hunderte von Frauen darauf, dass die Tür geöffnet werden soll und diese waren ganz bestimmt nicht gut auf Frau Schmitz zusprechen. Sie hätten Hanna einfach überrannt.

Alles in Allem bin ich dafür, dass meine Mandantin freigesprochen wird.

1 Kommentar:

  1. Ich finde dein Plädoyer im Grunde sehr gut, weil du gut begründest, warum du denkst, dass Hanna unschuldig ist. Allerdings hättest du auch noch das Argument, dass Hanna das Gerichtsprotokoll nicht lesen kann und deshalb "gezwungen" wurde, ihre Schuld zuzugeben, erwähnen können.
    Das Argument, dass sie die Frauen nicht aus der brennenden Kirche gerettet hat, weil sie sie sonst überrannt hätten, finde ich persönlich nicht ganz so überzeugend.

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