Donnerstag, 11. November 2010

Zusammenfassung des zweiten Teils

Der zweite Teil des Buches beginnt 8 Jahre später, als Michael jetzt Jura studiert. Seitdem Hanna die Stadt verlassen hat, hat er nichts mehr von ihr gehört, aber er hat dennoch ein bisschen Gefühle für sie.
Während eines Seminars besucht Michael mit seinen Mitstudenten einen Prozess, in dem es um Kriegsverbrechen geht. Es geht darum, dass Wärterinnen eines Konzentrationslagers in Auschwitz, Gefangene in eine Kirche gesperrt haben und diese dann, bei einem Brand in der Kirche, nicht freigelassen haben. Eine der Angeklagten ist Hanna. Michael ist als Beobachter des Prozesses in einer heiklen Situation. Er ist so betroffen von der Sache aber auch schockiert, dass er jeden Tag ins Gericht geht und den Prozess verfolgt.
Eine überlebende Insassin des KZ, teilte dem Richter mit, dass Hanna diejenigen bevorzugte, die ihr etwas vorlasen. Diese Häftlinge bekamen bessere Bedingungen zugesprochen, soweit man von besser sprechen kann.

Bei diesem Prozess leugnet Hanna nicht, dass sie es war, die die Gefangenen eingeschlossen hat und nicht freigelassen hat. Während der weiteren Anklage kommt es zu einer Beweisaufführung. Hier wird ein Bericht gezeigt, den Hanna verfasst haben soll, und in dem steht, dass Hanna die Organisatorin war. Dieses mal aber leugnet Hanna die Tat. Sie sagt, dass sie den Bericht nicht geschrieben hat. Der Richter möchte, dass Hanna ihre Handschrift zu zum Vergleich abgibt. Sofort gibt Hanna zu, den Bericht geschrieben zu haben, ohne die Schriftprobe zu geben. Von diesem Zeitpunkt an resigniert Hanna und verschließt sich dem Richter und der Staatsanwaltschaft.

Durch diese Handlung von Hanna, erkennt Michael, dass Hanna Analphabetin ist. Sie kann den Bericht also gar nicht geschrieben haben. Anstatt es zuzugeben, lässt sie sich lieber inhaftieren, als freigesprochen zu werden wegen Analphabetismus. Michael ist in einer Zwickmühle, einerseits möchte er dem Richter erzählen, dass sie Analphabetin ist, aber andererseits möchte er nicht ihre Gefühle missbrauchen. Er kann sich nicht recht entscheiden und handelt deshalb nicht. Hanna wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

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